Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen der "PARKER & ROBERTS Deutschland GmbH", (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Veredelungen wie Stick- und Druckleistungen (nachfolgend "Leistungsgegenstände") des Verkäufers an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 i.V.m. § 14 BGB (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.2 Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote und Preislisten (auch im Onlineshop) des Verkäufers sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons "Bestellen" gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.2.2 Hat der Verkäufer Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettoeuropreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben sowie Transportkosten werden gesondert berechnet.3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
3.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus werden dem Kunden für jede Mahnung nach Verzugseintritt € 5,00 in Rechnung gestellt. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.
3.4 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und dann auch nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang dem Verkäufer entstehenden Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen.
3.5 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.
3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt ist.
4 Musterfreigabe / Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Ist vereinbart, dass dem Kunden vor der Produktion ein Freigabemuster (z.B. PDF-Datei, Anstick oder Andruck) zu übermitteln ist, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich in Schriftform durch eine Freigabeerklärung mitzuteilen, ob der Verkäufer auf Grundlage des durch den Kunden genehmigten Freigabemusters in die Produktion treten kann. Für die Dauer der Prüfung ist die vereinbarte Lieferzeit unterbrochen und zwar beginnend ab dem Tage der Absendung des Freigabemusters an den Kunden und bis zum Zugang der Freigabeerklärung des Kunden an den Verkäufer.4.2 Für den Fall, dass dem Kunden das Freigabemuster via PDF-Datei übermittelt werden soll, wird auf mögliche Farbnuancenabweichungen hingewiesen, die beim eigentlichen später zu verwendenden Stick- und Druckmaterial im Verhältnis zum Ausdruck der PDF-Datei beim Kunden vorliegen können.
4.3 Gibt der Kunde das Freigabemuster gegenüber dem Verkäufer frei, haftet dieser nicht für Mängel, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Freigabeerklärung bekannt waren (insb. fehlerhafte Text- oder Motivanordnungen). Änderungswünsche des Kunden, die nach seiner Freigabeerklärung erfolgen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dazu gehört auch ein durch den Änderungswunsch verursachter Maschinenstillstand. Als nachträgliche Änderungen in diesem Sinne gilt auch die Wiederholung von Freigabemustern, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage veranlasst wird. Zudem gilt im Falle eines nachträglichen Änderungswunsches, dass die vereinbarte Lieferzeit neu beginnt und zwar mit dem Tage der Bestätigung der Änderung durch den Kunden.
4.4 Gibt der Kunde das Freigabemuster nicht innerhalb von 10 Tagen frei, hat der Kunde dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Erstellung des Freigabemusters entstandenen Kosten zu erstatten und die Ware unveredelt (ohne Logoanbringung) abzunehmen. Dies gilt nicht, wenn die Abweichungen des Freigabemusters bzw. des Korrekturabzugs von der Vorlage des Kunden wesentlich sind, etwa bez. der Farbe, Größenverhältnisse oder der Festigkeit. Dabei sind rohstoffbedingte Abweichungen jedoch nicht betroffen.
4.5 Sollte sich die Leistung des Verkäufers verzögern und dies auf verspätete, unrichtige oder lückenhafte Angaben oder nicht ordnungsgemäßer sonstiger Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sein, hat der Kunde die Kosten des hieraus resultierenden Mehraufwands zu tragen.
5 Auslandsgeschäfte
5.1 Im Rahmen der Lieferung in das Ausland werden handelsübliche Klauseln (z.B. "cif", "ex work", "fob" etc.) , die nach den vorgenannten Grundsätzen Vertragsinhalt geworden sind, allein nach der von der internationalen Handelskammer veröffentlichten "International Commercial Terms" ("Incoterms") in der jeweils neusten geltenden Fassung ausgelegt. Insoweit wird der Inhalt der jeweiligen Incoterms Bestandteil des Vertrags.5.2 Die angegebenen Preise des Verkäufers enthalten grundsätzlich keine Konsulatsgebühren, Einfuhrzölle oder sonstige Abgaben/Gebühren, die aufgrund von Regelungen des Bestimmungslandes erhoben werden (vgl. dazu auch die parallel geltende Ziffer 3.1). Für den Fall, dass ausnahmsweise vertraglich anderes vereinbart wurde, passt sich die im Preis enthaltene Abgabe der jeweiligen Preisentwicklung der Abgabensätze seit der Vereinbarung an.
5.3 Der Verkäufer ist nur für den Fall verpflichtet, ausländische Verpackungs-, Wiege- und Zollvorschriften zu beachten, wenn der Kunde hierzu vorher genaue Angaben gemacht hat.
6 Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
6.1 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.6.2 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege, wobei die Wahl des Versandweges- sowie der Art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
6.3 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil z.B. die Leistungsgegenstände nicht durch die Eingangstür, Haustür oder dem Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Leistungsgegenstände am Geschäftssitz des Verkäufers an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt.
6.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen die bei diesem liegen verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
6.6 Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags gelten alle für den Unternehmer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Hierzu zählen u.a. Krieg (erklärt oder nicht), kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Blockade, Embargo, Sabotage, Anordnungen der Exekutive, Energieversorgeschwierigkeiten, Epidemien, Feuer, Explosion oder ein allgemeiner bis dahin unbekannter Werkstoffmangel.
6.7 Unfreie Warensendungen werden nicht angenommen.
7.3 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
7.4 Bei Scheck und Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erst mit endgültiger Einlösung.
8.2 Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände mangelbehaftet sein, rechtfertigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Insbesondere sind beim Textildruck leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei dem Andruck als auch in der späteren Lieferung, immer möglich und unvermeidbar. Verwendete Stickgarne können, wie im Textilgewerbe üblich, Tonschwankungen in der Färbung aufweisen. Unter Umständen kann es auch aufgrund der vom Verkäufer verwendeten Rohstoffe zu leichten Schwankungen bezüglich der Beschaffenheit der Endprodukte kommen. Diese Schwankungen stellen jedoch dann einen unwesentlichen Mangel der Leistungsgegenstände dar, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit eintritt.
8.4 Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei gebrauchten Leistungsgegenständen sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.6 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB auch wenn ihm zuvor Muster bzw. Korrekturabzüge übersandt worden waren. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt.
8.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Leistungsgegenstände ist dem Verkäufer anzukündigen, der daraufhin einen Paketdienst seiner Wahl mit der Abholung der Leistungsgegenstände beauftragen wird. Das Paket muss einen Lieferschein, den Grund der Rücksendung und die Auftragsnummer beinhalten, da die Leistungsgegenstände sonst nicht zugeordnet werden können. Andernfalls ist der Verkäufer zur Entgegennahme rückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet.
8.8 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.9 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
8.10 Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen des Verkäufers stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des §443 BGB dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine Garantieerklärung im Sinne des §443 BGB nur dann vorliegt, wenn der Verkäufer diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes "Garantie" und unter Befolgung der in § 477 aufgeführten Formvorschriften abgibt.
9.1.1 für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
9.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz und
9.1.3 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
9.2 Der Verkäufer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Die Haftung gemäß 9.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
9.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Verkäufer nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
10.2 Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Reproduktionsunterlagen auf ihre Richtigkeit oder mögliche Lizenzbestimmungen hin zu überprüfen.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 1. März 2011
6.7 Unfreie Warensendungen werden nicht angenommen.
7 Eigentumsvorbehalt
7.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.7.3 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
7.4 Bei Scheck und Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erst mit endgültiger Einlösung.
8 Mängelhaftung
8.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Leistungsgegenstände (z. B. Polo-Shirts, Muster, Stick) bei vertragsgemäßem Einsatz der vertragsgemäßen Beschaffenheit entsprechen.8.2 Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände mangelbehaftet sein, rechtfertigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Insbesondere sind beim Textildruck leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei dem Andruck als auch in der späteren Lieferung, immer möglich und unvermeidbar. Verwendete Stickgarne können, wie im Textilgewerbe üblich, Tonschwankungen in der Färbung aufweisen. Unter Umständen kann es auch aufgrund der vom Verkäufer verwendeten Rohstoffe zu leichten Schwankungen bezüglich der Beschaffenheit der Endprodukte kommen. Diese Schwankungen stellen jedoch dann einen unwesentlichen Mangel der Leistungsgegenstände dar, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit eintritt.
8.4 Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei gebrauchten Leistungsgegenständen sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.6 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB auch wenn ihm zuvor Muster bzw. Korrekturabzüge übersandt worden waren. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt.
8.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Leistungsgegenstände ist dem Verkäufer anzukündigen, der daraufhin einen Paketdienst seiner Wahl mit der Abholung der Leistungsgegenstände beauftragen wird. Das Paket muss einen Lieferschein, den Grund der Rücksendung und die Auftragsnummer beinhalten, da die Leistungsgegenstände sonst nicht zugeordnet werden können. Andernfalls ist der Verkäufer zur Entgegennahme rückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet.
8.8 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.9 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
8.10 Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen des Verkäufers stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des §443 BGB dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine Garantieerklärung im Sinne des §443 BGB nur dann vorliegt, wenn der Verkäufer diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes "Garantie" und unter Befolgung der in § 477 aufgeführten Formvorschriften abgibt.
9 Haftung
9.1 Der Verkäufer haftet dem Kunden stets9.1.1 für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
9.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz und
9.1.3 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
9.2 Der Verkäufer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Die Haftung gemäß 9.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
9.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Verkäufer nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
10 Freistellung
10.1 Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm zur Verfügung gestellten Reproduktionsunterlagen alleinverantwortlich. Er haftet für alle Schäden, die Dritten durch die Nutzung seiner Reproduktionsunterlagen entstehen und stellt den Verkäufer von solchen Ansprüchen Dritter frei. Im Falle eines Rechtsstreits aufgrund Verletzungen von Rechten Dritter hat der Kunde sämtliche Verteidigungskosten und Kosten aus anderen Schäden, die dem Verkäufer entstehen, zu erstatten.10.2 Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Reproduktionsunterlagen auf ihre Richtigkeit oder mögliche Lizenzbestimmungen hin zu überprüfen.
11 Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden dann erhoben, wenn sie der Kunde dem Verkäufer zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Die bei dieser Gelegenheit eingegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen des Kunden genutzt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte an verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen (z.B. UPS) findet dann statt, wenn dies zwingend zur Vertragserfüllung notwendig ist.12 Anwendbares Recht
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 1. März 2011
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